Allgemein
Die Besucher bzw. Aussteller nehmen zum Zeitpunkt des Betretens bzw. Einfahrt auf das Flohmarktgeländes die nachstehenden Allgemeinen Regeln ausnahmslos zur Kenntnis. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass am Flohmarkt keine gewerblichen Händler zugelassen sind.
Allgemeine Regeln
Verkaufsstände und das Abstellen von PKW´s dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen errichtet bzw. abgestellt werden.
Es gilt Schritttempo im gesamten Gelände. Zufahrten, insbesondere Feuerwehrzufahrten, Rettungswege, Notausgänge und Fluchtwege müssen zur Jederzeit freigehalten werden.
Dem Aufsichts- und Ordnungsdienstpersonal ist Folge zu leisten. Die Aufsichts- und Ordnungsdienstkräfte sind berechtigt, Anbieter und Flohmarktbesucher, die sich nicht an die Allgemeinen Regeln halten, des Platzes zu verweisen und Hausverbot zu erteilen. Bei Zuwiderhandlung werden gegen die Betreffenden rechtliche Schritte eingeleitet.
Die Flohmarktgebühr ist laut Aushang bzw. Homepage zu entrichten.
Während der gesamten Besuchszeit ist der Zahlungsbeleg, Quittung auf Verlangen dem Aufsichts- und Ordnungsdienstpersonal vorzuzeigen.
Politische und religiöse Stände sowie Demonstrationen sind nicht gestattet. Es ist nicht gestattet akustischen Hilfsmittel wie Radio, Plattenspieler, Lautsprecher und dergleichen, zu verwenden.
Die nicht verkauften Waren müssen restlos wieder mitgenommen werden! Verstöße in diesem Zusammenhang werden unnachsichtig angezeigt.
Folgende Gegenstände dürfen nicht angeboten werden:
- Lebensmittel
- Tiere
- Pflanzen
- Kriegsspielzeug und
- Waffen
- Gewaltverherrlichende oder pornographische Schriften und Filme
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden im Veranstaltungsbereich Flohmarktgelände – Volkfestplatzgelände.